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Divers
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Der Geschlechtseintrag divers (von lateinisch diversus ‚ungleichartig‘, ‚verschieden‘)cite-ref-duden-divers-1-0[1]cite-ref-2[2] bildet seit 2018 in Deutschland und seit 2019 in Österreich eine weitere rechtliche Option neben „weiblich“, „mĂ€nnlich“ oder in Deutschland auch offenem Geschlechtseintrag (siehe Dritte Option im Personenstandsgesetz ab 2013).

In Österreich gibt es bei unklarem Geburtsgeschlecht beziehungsweise bei Intergeschlechtlichkeit die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorerst offen zu lassen, sodass es der Person spĂ€ter ermöglicht wird, sich selbst fĂŒr das rechtliche Geschlecht zu entscheiden, das zu ihrer herangebildeten GeschlechtsidentitĂ€t passt.

Contents

‱ Ehe
‱ Meldewesen
‱ Medizin
‱ Anrede
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Oktober 2017, dass neben "mĂ€nnlich" und "weiblich" ein dritter positiver Geschlechtseintrag fĂŒr Menschen zu schaffen sei, die sich diesen beiden Geschlechtern nicht zuordnen lassen.cite-ref-3[3] Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ermöglichte mit Wirkung zum 22. Dezember 2018, im Geburtenregister die Angabe „divers“ eintragen zu lassen (§ 45b, § 22 Abs. 3 PStG). Zusammen mit Personen, deren Geschlecht rechtlich offen gelassen wurde, gelten sie nach dem deutschen Personenstandsgesetz als „weder dem weiblichen noch dem mĂ€nnlichen Geschlecht zugeordnet“.cite-ref-pstg-22-4-0[4] Die im Folgenden aufgefĂŒhrten Regelungen gelten deshalb gleichermaßen fĂŒr diese beiden Teilgruppen, soweit sie nicht jeweils einzeln genannt sind.

Inzwischen gibt es eine Reihe gesetzlicher und anderer rechtlicher Regelungen zur Geschlechtszuordnung „divers“.

Eintrag bei Geburt

Bei der ursprĂŒnglichen Eintragung des Geschlechts bei der Geburt gilt: Ist das Kind aufgrund seiner Ă€ußeren Geschlechtsmerkmale nicht zuordenbar, kann zwar trotzdem „weiblich“ oder „mĂ€nnlich“ eingetragen werden, aber der Geschlechtseintrag kann auch offengelassen werden, oder es kann „divers“ eingetragen werden (PStG § 22 Absatz 3; vergleiche Personenstandsgesetz ab 2013).cite-ref-pstg-22-4-1[4]

Änderung des Eintrags

Eine spĂ€tere Änderung des Geschlechtseintrags ist durch das Gesetz ĂŒber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) möglich.cite-ref-pstg-45b-5-0[5]

Bezeichnung fĂŒr Mutter und Vater

Als Mutter eines Kindes wird immer diejenige Person eingetragen, die das Kind geboren hat; als Vater wird eine diversgeschlechtliche Person nur eingetragen, wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (Vaterschaftsfeststellung). Bei einer Adoption („Annahme als Kind“) wird eine solche Person nicht als „Vater“ oder „Mutter“, sondern als „Elternteil“ eingetragen (PStV § 42).cite-ref-pstv-42-6-0[6]

Ehe

FĂŒr eine Eheschließung unter Beteiligung einer diversgeschlechtlichen Person gilt wie bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe das Recht des Registerstaats (geregelt im EGBGB: EinfĂŒhrungsgesetz zum BĂŒrgerlichen Gesetzbuche Artikel 17b Absatz 4; eine „Kollisionsnorm“).cite-ref-7[7]

Pass und Personalausweis

Im deutschen Reisepass muss grundsĂ€tzlich das Geschlecht vermerkt werden; FĂŒr Personen, die laut Melderegister weder weiblich noch mĂ€nnlich sind, ist auf der Passkartendatenseite der Eintrag „X“ und in der maschinenlesbaren Zone der Eintrag „<“ vorgesehen.cite-ref-8[8] Dies sehen die Spezifikationen der ICAO vor („X for unspecified“).cite-ref-9[9]

Der deutsche Personalausweis enthÀlt keinen Geschlechtseintrag.

Meldewesen

Der von den EinwohnermeldeĂ€mtern benutzte Datensatz fĂŒr das Meldewesen (DSMeld) sieht in der aktuellsten Fassung vor:

„Es ist das Geschlecht anzugeben; dabei sind folgende SchlĂŒssel zu verwenden:

m = mĂ€nnlich w = weiblich d = divers x = keine Angabe“cite-ref-10[10]

Medizin

Im medizinischen Bereich ist nach Anlage 2 (IndikationsĂŒbergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)) der DMP-Anforderungen-Richtlinie in der aktuellsten Fassung „MĂ€nnlich/Weiblich/Unbestimmt/Divers“ als Geschlecht vorgesehen.cite-ref-11[11]

Im Versichertenstammdatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte werden laut der gematik-Spezifikation folgende Werte verwendet:cite-ref-12[12]

M = maennlich W = weiblich X = unbestimmt D = divers

Rentenversicherungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer unterscheidet zwischen „mĂ€nnliche Versicherte“ (Seriennummer 00–49) und „weibliche Versicherte und Versicherte ohne Angabe zum Geschlecht oder mit der Angabe „divers““ (50–99); sie gilt lebenslang.cite-ref-13[13]

Rechtsprechung

Die Möglichkeit, als weder weiblich noch mĂ€nnlich eingetragen zu werden, steht nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle vom Mai 2017 auch transidenten Personen offen, die sich trotz körperlicher Eindeutigkeit nicht dem mĂ€nnlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.cite-ref-14[14] Diese Entscheidung erging vor dem Erlass des damaligen § 45b PStG. ZunĂ€chst war unklar, ob auch in diesem Fall nunmehr ein Arzt bescheinigen darf, „dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt“, so dass eine einfache ErklĂ€rung vor dem Standesamt ausreicht,cite-ref-15[15] oder ob hierzu weiter eine Gerichtsentscheidung erforderlich ist.cite-ref-16[16]

Im April 2020 entschied der Bundesgerichtshof gegen die klagende Person Lann Hornscheidt, dass eine Person mit eindeutig weiblichen oder eindeutig mĂ€nnlichen Körpermerkmalen nur in Anwendung des damaligen Transsexuellengesetzes (TSG) die Feststellung erwirken kann, „weder dem weiblichen noch dem mĂ€nnlichen Geschlecht zugehörig zu sein“. Durch die Anwendung des Verfahrens nach dem Transsexuellengesetz wĂ€ren hierfĂŒr zwei Gutachten gerichtlich bestellter SachverstĂ€ndiger erforderlich gewesen. Nach der gerichtlichen Feststellung der Nichtzugehörigkeit zum mĂ€nnlichen oder weiblichen Geschlecht hĂ€tte die Person dann wĂ€hlen können, ob der Geschlechtseintrag im Geburtenregister in „divers“ geĂ€ndert oder gestrichen (offengelassen) werden sollte.cite-ref-17[17] Mit UnterstĂŒtzung der Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) legte Hornscheidt gegen diesen Beschluss Verfassungsbeschwerde ein und beanspruchte einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag beim Standesamt, in diesem Fall die Streichung des falschen Geschlechtseintrags.cite-ref-18[18]cite-ref-19[19] Mit dem Inkrafttreten des SBGG erklĂ€rte die GFF die Verfassungsbeschwerde im gleichen Monat fĂŒr erledigt.cite-ref-20[20]

Gesetze, die sich auf „Geschlecht“ beziehen

Gesetze, die sich ganz allgemein auf den Begriff „Geschlecht“ beziehen, gelten auch fĂŒr Diversgeschlechtlichkeit, etwa Art. 3 GGcite-ref-21[21], oder das AGGcite-ref-22[22].

TatsĂ€chliche Nutzung des Geschlechtseintrags „divers“

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option wurde 2017 eine SchÀtzung von 160.000 intergeschlechtlichen Menschen angegeben; der Ethikrat schÀtzte, dass etwa 80.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland leben.cite-ref-welt-2021-02-02-23-0[23]

Seit dem 22. Dezember 2018 kann in Deutschland im Geburtsregister neben „mĂ€nnlich“ und „weiblich“ auch „divers“ eingetragen werden. Eine Umfrage der Presseagentur dpa in mehreren BundeslĂ€ndern ergab bis April 2019 eine nur sehr geringe Nutzung. WĂ€hrend es in Schleswig-Holstein keine entsprechenden Eintragungen gab, wurden in Baden-WĂŒrttemberg 2 Eintragungen vorgenommen, in Bayern 10 und in Nordrhein-Westfalen 8 Eintragungen.cite-ref-24[24]cite-ref-25[25] Die ARD berichtete im Mai 2019 auf Basis einer parlamentarischen Anfrage, dass insgesamt 69 Personen als „divers“ eingetragen wurden, davon 3 zur Geburt; VornamensĂ€nderungen erfolgten 355 Mal und 250 PersonenstandsĂ€nderungen wurden von „mĂ€nnlich“ zu „weiblich“ oder umgekehrt vermeldet.cite-ref-26[26]

Nach einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes Ende 2020 unter den zustĂ€ndigen Behörden deutscher GroßstĂ€dte ließen bis September in MĂŒnster 16 Personen ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ Ă€ndern (2019: 5), in Berlin 6 (14), in Hamburg 6 (9), in MĂŒnchen 6 (8), in Stuttgart 2 (1), in Köln 2 (0), in Göttingen 1 (3), in DĂŒsseldorf 1 (1) und niemand in Frankfurt (4) und Dresden (2019: 2).cite-ref-27[27]

Bis Ende September 2020 hatten laut einer Umfrage des Bundesinnenministeriums unter den 16 BundeslĂ€ndern insgesamt 394 Personen den Eintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ nach eigener Wahl erhalten (etwa 70 % „divers“, vermutlich 275 Personen); 19 Neugeborene wurden als „divers“ eingetragen und 11 „ohne Angabe“ des Geschlechts (offengelassen).cite-ref-28[28]cite-ref-welt-2021-02-02-23-1[23] Zwischen „mĂ€nnlich“ und „weiblich“ wechselten in dem Zeitraum 1191 Personen.cite-ref-welt-2021-02-02-23-2[23]

Bis zum Stichtag 15. Mai 2022 hatten in Deutschland 969 Menschen den Geschlechtseintrag „divers“ eintragen lassen und 1.259 Personen keine Angabe zum Geschlecht. Somit bestand fĂŒr 0,001522 Prozent der Bevölkerung ein Eintrag ohne Geschlechtsangabe und fĂŒr 0,001171 Prozent der Geschlechtseintrag „divers“.cite-ref-29[29]

Österreich

Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes von Juni 2018,cite-ref-30[30] nach dem auch ein dritter „positiver“ Geschlechtseintrag zulĂ€ssig sein mĂŒsse, womit der beschwerdefĂŒhrenden Partei Alex JĂŒrgen als erster Person in Österreich der Geschlechtseintrag divers im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen wurde.cite-ref-wz-apa-20190514-31-0[31]cite-ref-rkl-20190514-32-0[32]

Um die Umsetzung nach dem Erkenntnis nur auf intergeschlechtliche Personen, und dies nur unter Vorlage eines „einschlĂ€gigen medizinischen Gutachtens“, einzuengen, hat das Bundesministerium fĂŒr Inneres (BMI) auf Anordnung des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) an die Ämter der Landesregierungen und an die Wiener Magistratsabteilungen 35 und 63 einen diesbezĂŒglichen Erlass verschickt („Kickl-Erlass“),cite-ref-wz-apa-20190514-31-1[31]cite-ref-rkl-20190514-32-1[32] mit dem die Verwaltungsbehörden in Abstimmung mit dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (kurz: Sozialministerium) und mit dem Bundesministerium fĂŒr Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu folgender Vorgangsweise verhalten werden:cite-ref-bmi-erlass-20181220-33-0[33]

Einrichtung von Versorgungsstellen fĂŒr die Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG)

In Punkt 1 des oben angefĂŒhrten Erlasses definiert das BMI eine Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG) wie folgt:cite-ref-bmi-erlass-20181220-33-1[33]

„Unter dem hier zu Grunde gelegten Begriff der ‚VdG‘ ist die medizinisch nicht eindeutige Zuordnung einer Person zum mĂ€nnlichen oder weiblichen Geschlecht aufgrund einer atypischen Entwicklung des biologischen (chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen) Geschlechts zu verstehen. Eine Änderung des Eintrags auf den Begriff ‚divers‘ (und allenfalls wieder zurĂŒck auf mĂ€nnlich oder weiblich) ist daher nur auf Basis eines einschlĂ€gigen medizinischen Gutachtens durchzufĂŒhren.“

Um „vor dem Hintergrund der KomplexitĂ€t der Thematik“ sollten „zur Sicherstellung der Einheitlichkeit des Vollzugs“ â€žĂŒber spezielle Fachkenntnis verfĂŒgende[] interdisziplinĂ€re[] und multiprofessionelle[] medizinische[] Expertengruppe[n], [
] sogenannte[] VdG-Boards (VdG=Variante der Geschlechtsentwicklung)“ eingerichtet werden.cite-ref-bmi-erlass-20181220-33-2[33] Eine Liste mit diesen Versorgungsstellen fĂŒr die Varianten der Geschlechtsentwicklung wurden in einer Liste des Sozialministeriums veröffentlicht.cite-ref-34[34] Nach Darstellung von Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex JĂŒrgen sowie PrĂ€sident des Rechtskomitees LAMBDA, im Mai 2019 gab es zu diesem Zeitpunkt diese „VdG-Boards“ jedoch noch nicht.cite-ref-wz-apa-20190514-31-2[31]cite-ref-rkl-20190514-32-2[32]

NachtrĂ€gliche Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers“

Auf Antrag (ebenfalls nach Punkt 1 des Erlasses des BMIcite-ref-bmi-erlass-20181220-33-3[33]) kann nun seit Anfang 2019 einer betroffenen Person (einem „Menschen mit VdG“) im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gemĂ€ĂŸ § 41 Abs. 1 PStG 2013 (= Personenstandsgesetz) der ursprĂŒngliche Geschlechtseintrag mĂ€nnlich bzw. weiblich auf divers im Zentralen Personenstandsregister (ZPR; vormals im Geburtenbuch) nachtrĂ€glich geĂ€ndert werden, um damit entsprechende personenstandsrechtliche Urkunden zu bekommen. Voraussetzung ist die Vorlage eines „einschlĂ€gigen medizinischen Gutachtens“, wie oben beschrieben.

In Punkt 2 des an die vollziehenden Behörden gerichteten Erlasses wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, „dass die Eintragung der Geschlechtsvariante ‚divers‘ direkt anlĂ€sslich der Geburt nicht in Betracht“ komme, andererseits aber nach Meinung des BMI „eine Änderung der Eintragung gemĂ€ĂŸ § 41 Abs. 1 PStG 2013 auf ‚offen‘“ (siehe unten) „rechtlich nicht zulĂ€ssig“ sei.cite-ref-bmi-erlass-20181220-33-4[33]

Eintragung des Geschlechts anlÀsslich der Geburtsbeurkundung

Da der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis nicht nur ĂŒber die nachtrĂ€gliche Änderung des Geschlechtseintrages, wie von der Beschwerde fĂŒhrenden Person gefordert, entschieden hat, sondern auch ĂŒber die Eintragung des Geschlechts anlĂ€sslich der Geburtsbeurkundung festgestellt hat, „dass die Verpflichtung zum Schutz der GeschlechtsidentitĂ€t von Menschen mit einer VdG insbesondere auch dann zum Tragen kommt, wenn bei der Geburt eine eindeutige Zuordnung zum mĂ€nnlichen oder weiblichen Geschlecht medizinisch nicht möglich ist“ musste das BMI auch fĂŒr diesen Fall eine Lösung finden.

Wenn „fĂŒr [den] Arzt oder [die] Hebamme nach der Geburt des Kindes eine eindeutige medizinische Zuordnung des Geschlechts nicht möglich“, das Kind also augenscheinlich intergeschlechtlich ist, kann nunmehr nach Punkt 2 des Erlasses die Eintragung und Beurkundung des rechtlichen Geburtsgeschlechts im Sinne des § 40 Abs. 1 PStG 2013 vorĂŒbergehend offen gelassen werden. „Diese unvollstĂ€ndige Eintragung ist im Zentralen Personenstandsregister und in der Geburtsurkunde mit dem Begriff ‚offen‘ darzustellen.“ Es sei jedoch zu beachten, „dass es sich hiebei nicht um eine weitere (vierte) Geschlechtskategorie handelt, sondern nur um die begriffliche Darstellung der unvollstĂ€ndigen Eintragung.“

Die Personenstandsbehörde hat gemĂ€ĂŸ § 41 Abs. 2 PStG 2013 eine unvollstĂ€ndige Eintragung zu ergĂ€nzen, sobald der vollstĂ€ndige Sachverhalt ermittelt worden ist. Da die Behörde die Frage nach dem Geschlecht des Kindes selbst nicht beurteilen kann, weil es sich dabei um eine medizinische und nicht um eine rechtliche Fragestellung handelt, „wird diese ErgĂ€nzung regelmĂ€ĂŸig nicht nach einer von der Behörde festgelegten Frist, sondern [erst] aufgrund einer entsprechenden Information des Betreffenden bzw. seines gesetzlichen Vertreters entsprechend der medizinischen Entwicklung des Kindes möglich sein.“ Zu beachten sei jedoch, dass fĂŒr die nachtrĂ€gliche ErgĂ€nzung des Geschlechtseintrags – wie fĂŒr eine nachtrĂ€gliche Änderung des ursprĂŒnglichen Geschlechtseintrags auf divers (siehe oberhalb) – „im Hinblick auf die KomplexitĂ€t der dahinterstehenden medizinischen Vorfrage“ ebenfalls ein spezifisches Gutachten eines „VdG-Boards“ nach Punkt 1 des Erlasses vorgelegt werden muss. ZulĂ€ssig sind alle drei Varianten des Geschlechtseintrages, also nicht nur mĂ€nnlich oder weiblich, sondern auch dann die Eintragung mit divers.cite-ref-bmi-erlass-20181220-33-5[33]

Per Erlass des Innenministeriums im September 2020 sind folgende Eintragungen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) möglich:cite-ref-35[35]

‱ divers
‱ inter
‱ offen
‱ kein Eintrag

Der Anzeige der Geburt mit der Festlegung der Bezeichnung erfolgt grundsĂ€tzlich durch eine Hebamme oder einen Arzt oder eine Ärztin. Falls zu einem spĂ€teren Zeitpunkt eine Änderung der Geschlechtszuordnung vorgenommen werden soll, ist ein Fachgutachten notwendig.cite-ref-36[36]

Genderneutrale Schreibung im Deutschen

Viele Gleichstellungsbeauftragte in Behörden, Institutionen und Unternehmen haben ab 2019 neue oder ĂŒberarbeitete LeitfĂ€den zur gendergerechten Sprache veröffentlicht, um diversgeschlechtliche Personen einzubeziehen (Inklusion) und der Vielfalt, der sozialen DiversitĂ€t zu entsprechen (vergleiche Verbreitung des Gendersterns und Liste von Einrichtungen, die Genderzeichen nutzen).

Siehe auch

:

Genderneutrale Personenbezeichnungen und Umformulierungen

Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung

Im November 2018 veröffentlichte der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung (RfdR) einen Bericht und VorschlĂ€ge zur „geschlechtergerechten Schreibung“; bezĂŒglich der rechtlichen EinfĂŒhrung der dritten Geschlechtsoption stellte der Rat fest, dass

„der gesellschaftliche Diskurs ĂŒber die Frage, wie neben mĂ€nnlich und weiblich ein drittes Geschlecht oder weitere Geschlechter angemessen bezeichnet werden können, sehr kontrovers verlĂ€uft. Dennoch ist das Recht der Menschen, die sich weder dem mĂ€nnlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fĂŒhlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung ein Anliegen, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden soll. Die Beobachtung der geschriebenen Sprache zeigt dazu derzeit [
] verschiedene orthographische Ausdrucksmittel wie Unterstrich (Gender-Gap), Asterisk (Gender-Stern) oder den Zusatz mĂ€nnlich, weiblich, divers (m, w, d) nach dem generischen Maskulinum. Diese entsprechen in unterschiedlichem Umfang den Kriterien fĂŒr geschlechtergerechte Schreibung.“

–

Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung (November 2018)

Im MĂ€rz 2021 bekrĂ€ftigt der Rat „seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.“ Zu den Genderzeichen erklĂ€rt der Rechtschreibrat, dass „die Aufnahme von Asterisk (‚Gender-Stern‘), Unterstrich (‚Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkĂŒrzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung [werden] zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. [
] Der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten.“cite-ref-rdr-2021-03-26-38-0[38]

Anrede

SpĂ€testens seit der EinfĂŒhrung der diversgeschlechtlichen Option wird im deutschen Sprachraum die Frage diskutiert, wie betreffende Personen angemessen und korrekt anzusprechen sind, auch in schriftlicher Korrespondenz. Allgemeinverbindliche Vorgaben von Behörden oder faktisch als regulativ angesehenen Stellen wie der Duden-Redaktion gibt es hierzu nicht. Ein hĂ€ufiger Vorschlag in Handreichungen zur geschlechtergerechten Sprache ist die Anrede mit vollem Namen: „Guten Tag, Kai Mustermann,
“.cite-ref-ministerium-rheinland-pfalz-39-0[39] Dort wo es möglich ist, wird auch von der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfohlen, die Ansprache als „Frau“ oder „Herr“ wegzulassen und Vor- und Nachnamen zu verwenden (etwa bei der Anschrift).cite-ref-ads-divers-40-0[40]

lg-f-2020olf-frankfurt-2020 Im Dezember 2020 entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Rechtsstreit: „FĂŒr das Auftreten in einer bestimmten GeschlechtsidentitĂ€t ist nach allgemeinem VerstĂ€ndnis die Anredeform von zentraler Bedeutung [
] Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beginnt fĂŒr Personen nicht-binĂ€ren Geschlechts nicht erst mit erfolgter PersonenstandsĂ€nderung“. Es ging dabei darum, ob bei einem Online-Formular eine Entscheidung zwischen der Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zwingend verlangt werden könne. Stattdessen sei eine neutrale Grußformel wie „Guten Tag“ zu schaffen oder gĂ€nzlich auf eine geschlechtsspezifische Anrede zu verzichten.cite-ref-lg-f-2020-12-03-41-0[41]cite-ref-42[42]

Siehe auch

:

Genderneutrale Pronomen fĂŒr nichtbinĂ€re Personen

Genderneutrale Stellenausschreibung

Um der dritten Geschlechtsoption beispielsweise im Sinne des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei Stellenausschreibungen Rechnung zu tragen, wird seit 2019 hĂ€ufig der Klammerzusatz „(m/w/d)“ nach der generisch maskulinen Berufsbezeichnung verwendet, wobei das d fĂŒr „divers“ steht: VerkĂ€ufer (m/w/d). Eine Rechtsverbindlichkeit fĂŒr diese Form der Ausschreibung besteht nicht, aber das AGG „verlangt grundsĂ€tzlich merkmalsneutrale Stellenausschreibungen“, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes anmerkt.cite-ref-ads-divers-40-1[40]

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache nannte im April 2020 drei mögliche AbkĂŒrzungen: (m/w/d) fĂŒr „mĂ€nnlich/weiblich/divers“ oder (m/w/i) „m/w/intergeschlechtlich“ oder (m/w/x) fĂŒr alle denkbaren Varianten. Insbesondere bei englischen Bezeichnungen, zu denen im Deutschen keine feminine Form vorliegt, wird die Klammer angefĂŒgt:cite-ref-handbuch-2020-138-139-43-0[43]

‱ Senior Consultant (m/w/d) Risikomanagement gesucht

Um die Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen zu vermeiden, macht das Duden-Handbuch VorschlÀge zur geschlechtsneutralen Umformulierung:cite-ref-handbuch-2020-138-139-43-1[43]

‱ Redaktionsstelle/Praktikum zu vergeben ab 1. Juli 2020
‱ Zum 1. Juli 2020 ist die Leitung der Abteilung neu zu besetzen.
‱ Gefordert sind Organisations- und Verkaufstalent 


Die Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache nannte im August 2020 als Beispiel:cite-ref-gfds-2020-klammerzusatz-44-0[44]

‱ Statt: Wir suchen Maler. – Besser so: Wir suchen Maler (m/w/d).

Mehrere aktuelle SprachleitfÀden von Stadt- und Hochschulverwaltungen gendern in ihren Stellenanzeigen zusÀtzlich oder stattdessen mit SchrÀgstrich, Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich:

‱ Uni Köln: Controller/Controllerin (w/m/d)cite-ref-uni-k-ln-2020-02-25-45-0[45]
‱ TU-Berlin: wiss. Mitarbeiter*in (m/w/d/k. A.)cite-ref-tu-berlin-2020-02-22-23-46-0[46]
‱ Uni Wien: die Position eines/einer IT-Entwickler*in/IT-QualitĂ€tssicherungcite-ref-uniwien-job-47-0[47]
‱ Stadt Freiburg: PĂ€dagogische Fachkraft (w/m/d) 
 anerkannte_r Erzieher_incite-ref-freiburg-2019-06-46-51-48-0[48]

Im Juni 2021 beschloss das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass die Verwendung von Gendersternchen in Stellenausschreibungen keine Diskriminierung von Personen mit nichtbinÀrer GeschlechtsidentitÀt darstellt (Details). Zahlen der Jobbörse Indeed von 2021 zeigen, dass Gendersterne nur in rund 15 % der Stellenanzeigen genutzt werden; 75 % aller Ausschreibungen verwenden den Zusatz m/w/d (mÀnnlich/weiblich/divers).cite-ref-welt-2021-07-05-49-0[49]

Literatur

‱ 2021: Melanie Groß, Katrin Niedenthal (Hrsg.): Geschlecht: divers. Die „Dritte Option“ im Personenstandsgesetz – Perspektiven fĂŒr die Soziale Arbeit. Transcript, Bielefeld Februar 2021, ISBN 978-3-8376-5341-0 (Leseprobe).
‱ 2020: TamĂĄs Jules FĂŒtty, Marek Sancho Höhne, Eric Llaveria Caselles: GeschlechterdiversitĂ€t in BeschĂ€ftigung und Beruf: Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung fĂŒr Arbeitgeber_innen. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin, November 2020 (beauftragte Studie zu Geschlechterdiversen; Downloadseite).
‱ 2020: Anatol Dutta, Matteo Fornasier: Jenseits von mĂ€nnlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin, MĂ€rz 2020 (Rechtsgutachten; Downloadseite, Infoseite).
‱ 2019: Anna Katharina Mangold, Maya Markwald, Cara Röhner: Rechtsgutachten zum VerstĂ€ndnis von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in § 45b Personenstandsgesetz. Dezember 2019 (gefördert vom Bundesfamilienministerium; PDF; 390 kB, 24 Seiten auf dgti.org).
‱ 2017: Nina Althoff, Greta Schabram, Petra Follmar-Otto: Gutachten: Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt (= Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & TranssexualitĂ€t. Band 8). Herausgegeben vom Bundesministerium fĂŒr Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deutsches Institut fĂŒr Menschenrechte, Berlin 2017 (PDF; 8,6 MB, 327 Seiten auf bmfsfj.de).

Sprachliches:

‱ 2021: Lann Hornscheidt, Ja’n Sammla: Wie schreibe ich divers? Wie spreche ich gendergerecht? Ein Praxis-Handbuch zu Gender und Sprache. w_orten & meer, Berlin 2021, ISBN 978-3-945644-21-8.
‱ duden-handbuch20202020: Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verstĂ€ndlich gendern. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin April 2020, ISBN 978-3-411-74517-3, S. 59–66: Kapitel Die „dritte Option“, und S. 138–139: Abschnitt Geschlechtergerechte Stellenausschreibungen.

Weblinks

Wiktionary: divers

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

‱ Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Frau – Mann – Divers: Die „Dritte Option“ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Fragen und Antworten

‱ Sören Seidel, Kristina Walter: Betriebsratswahlen 2022: Welche Rolle das dritte Geschlecht im Wahlverfahren spielt. In: Legal Tribune Online. 25. November 2021 (Gastbeitrag).
‱ Lisa-Marie Linhart: LGBTI+-Engagement im Unternehmen: Mögliche Maßnahmen und ihre Wirkung. In: karriere.at. 11. November 2021 (Interview mit Astrid Weinwurm-Wilhelm, PrideBiz Austria, zu Diversity Management).
‱ Jeanne Wellnitz: Gendergerechte Jobanzeigen: Textkompetenz gesucht (m/w/d). In: HumanResourcesManager.de. 26. Oktober 2021 („Aber fĂŒhlen sich damit wirklich alle angesprochen?“).
‱ Bund-Verlag: Gleichberechtigung: Geschlechtliche Vielfalt in der Arbeitswelt. In: Bund-Verlag.de. 2. August 2021 (kurze Zusammenstellung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung).
‱ Katharina Bochsler: Das Geschlecht im Recht: Welche Folgen hĂ€tte die Abschaffung von «Mann» und «Frau»? In: Schweizer Radio und Fernsehen. 7. Januar 2021 (die Schweizer Nationale Ethikkommission empfiehlt eine Horizonterweiterung).
‱ Elena Burbach: MĂ€nnlich, weiblich, divers: Gendergerechte Sprache im Beruf einsetzen. In: Merkur.de. 20. Juli 2020 (mit Markus Ulrich vom LSVD und RenĂ©_ Rain Hornstein, promoviert zu ‚internalisierte Trans*unterdrĂŒckung‘).
‱ Meldung: Personenstandsgesetz – Rechtsgutachten: „Dritte Option“ doch fĂŒr alle nutzbar. In: SiegessĂ€ule.de. 24. Januar 2020 („Wie sehr das Bundesinnenministerium trans* und nicht-binĂ€re Personen diskriminierte, zeigen jetzt ein Rechtsgutachten und ein Beschluss des Amtsgerichts MĂŒnster“).
‱ Milou Deelen, Noor Spanjer: Warum genderneutrale PĂ€sse noch keine gleichen Rechte bedeuten. In: Vice.com. 11. Dezember 2019 („Auch die Niederlande erlauben nun genderneutrale Ausweise, Gleichheit gibt es deswegen trotzdem nicht“).

Einzelnachweise

cite-note-duden-divers-11. ↑ divers. In: Duden online. Abgerufen am 15. Juni 2020. Bedeutung: „3. intersexuell; nicht eindeutig weiblich oder mĂ€nnlich ausgeprĂ€gte Geschlechtsmerkmale aufweisend – Gebrauch: Amtssprache“.
cite-note-22. ↑ divers. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 15. Juni 2020 Bedeutung: „4. weder dem weiblichen noch dem mĂ€nnlichen Geschlecht eindeutig zugehörig“.
cite-note-33. ↑ Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen. In: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht. 8. November 2017, abgerufen am 4. November 2025.
cite-note-pstg-22-44. ↑ PStG § 22 In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt fĂŒr Justiz (gĂŒltig ab 22. Dezember 2018).
cite-note-pstg-45b-55. ↑ PStG § 45b In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt fĂŒr Justiz.
cite-note-pstv-42-66. ↑ PStV § 42 In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt fĂŒr Justiz.
cite-note-77. ↑ EGBGB: Artikel 17b Absatz 4. In: gesetze-im-internet.de. Bundesamt fĂŒr Justiz.
cite-note-88. ↑ § 4 PaßG - Einzelnorm. Abgerufen am 31. MĂ€rz 2024.
cite-note-99. ↑ ICAO Doc 9303 - Machine Readable Travel Documents - Part 5: Specifications for TD1 Size Machine Readable Official Travel Documents (MROTDs). (PDF) International Civil Aviation Organization, abgerufen am 4. April 2024 (englisch).
cite-note-1010. ↑ DSMeld - Koordinierungsstelle fĂŒr IT-Standards. Abgerufen am 1. April 2024.
cite-note-1111. ↑ DMP-Anforderungen-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss. Abgerufen am 4. April 2024.
cite-note-1212. ↑ Implementierungsleitfaden PrimĂ€rsysteme – Telematikinfrastruktur (TI). Gematik, abgerufen am 4. April 2024.
cite-note-1313. ↑ § 2 VKVV - Einzelnorm. Abgerufen am 4. April 2024.
cite-note-1414. ↑ Oberlandesgericht Celle: 17 W 5/17, 51 III 13/16 Amtsgericht Stade: Beschluss. 12. Mai 2017 (PDF-Scan: 5,3 MB, 10 Seiten auf lsvd.de).
cite-note-1515. ↑ Manfred Bruns: Analyse des neuen Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. In: Das Standesamt. Nr. 4, 8. April 2019, S. 97.
cite-note-1616. ↑ Wolf Sieberichs: Die diversen Geschlechter. In: Zeitschrift fĂŒr das gesamte Familienrecht. Nr. 5, 27. Februar 2019, S. 329 (Verwaltungsrat im Generalsekretariat des Rates der EuropĂ€ischen Union; Zusammenfassung).
cite-note-1717. ↑ Bundesgerichtshof: Beschluss v. 22. April 2020, XII ZB 383/19.
cite-note-1818. ↑ Veronika Wulf: Geschlechtsbezeichnungen: Divers, aber nicht divers genug. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 16. Juni 2020, abgerufen am 23. Oktober 2020.
cite-note-1919. ↑ Anna Katharina Mangold, Friederike Boll, Katrin Niedenthal (RechtsanwĂ€ltinnen): Text der Verfassungsbeschwerde vom 15. Juni 2020 (PDF; 500 kB, 99 Seiten).
cite-note-2020. ↑ Mein Geschlecht bestimme ich! Abgerufen am 21. Oktober 2025.
cite-note-2121. ↑ BVerfG-Beschluss vom 10. Oktober 2017, abgerufen von der Website des Bundesverfassungsgerichts am 4. Januar 2019.
cite-note-2222. ↑ In Stellenanzeigen nicht diskriminieren – Gesucht: Menschen, abgerufen von der Website der Legal Tribune Online am 4. Januar 2019
cite-note-welt-2021-02-02-2323. ↑ Laura Sophia Jung: Intergeschlechtlichkeit: So viele Menschen haben die dritte Geschlechtsoption genutzt. In: Die Welt. 2. Februar 2021, abgerufen am 13. August 2021.
cite-note-2424. ↑ Meldung: Personenstandsrecht: Nur sehr wenige AntrĂ€ge: Geschlecht „divers“ kaum genutzt. In: Queer.de. 7. April 2019, abgerufen am 21. Mai 2019.
cite-note-2525. ↑ Meldung: Intersexuelle Menschen: Geschlecht „divers“ – Keine AntrĂ€ge in SH. In: Kieler Nachrichten. 6. April 2019, abgerufen am 21. Mai 2019.
cite-note-2626. ↑ Meldung: Dritte Geschlechtsoption: Nur wenige wollen „divers“ sein. In: Tagesschau.de. 9. Mai 2019, abgerufen am 21. Mai 2019.
cite-note-2727. ↑ Meldung: So viele GeschlechtseintrĂ€ge „divers“ gibt es wirklich. In: Die Welt. 5. Dezember 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020.
cite-note-2828. ↑ Rundschreiben: Neue Eintragungsmöglichkeit bei der Geschlechtsangabe bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung – Fallzahlen. In: Personenstandsrecht.de. Bundesministerium des Innern, fĂŒr Bau und Heimat, 1. Februar 2021, abgerufen am 15. Februar 2021.
cite-note-2929. ↑ Daten des Zensus – 2022 lebten in Deutschland 969 Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“. In: Tagesspiegel. 11. Juli 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
cite-note-3030. ↑ Erkenntnis G 77/2018-9 vom 15. Juni 2018 (PDF; 441 kB) auf der Website des Verfassungsgerichtshofes, abgerufen am 28. JĂ€nner 2019.
cite-note-wz-apa-20190514-3131. ↑ Verfassung: Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt. Die Bezeichnung „Inter“ musste am Gerichtsweg durchgesetzt werden. In: Wiener Zeitung/APA, 14. Mai 2019, abgerufen am 5. Juli 2019.
cite-note-rkl-20190514-3232. ↑ Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt. (Untertitel: Pflichtbegutachtung durch nicht existente Boards.) In: Website des Rechtskomitee LAMBDA, 14. Mai 2019, abgerufen am 5. Juli 2019: „‚Wir freuen uns sehr und feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht‘, sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex JĂŒrgen und PrĂ€sident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), ‚Gleichzeitig bedauern wir, dass der Innnenminister die StandesĂ€mter zum Rechtsbruch anweist und intergeschlechtliche Menschen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte wieder vor die Gerichte zwingt‘.“
cite-note-bmi-erlass-20181220-3333. ↑ Carina Rumpold: Drittes Geschlecht: BMI-Erlass fĂŒr die Praxis mit Liste der VdG-Boards. (Memento des Originals vom 5. Juli 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kommunalnet.at Das Innenministerium hat einen Erlass zum sogenannten „Dritten Geschlecht“ ausgeschickt. Dieser ist nun auch mit der Liste der sogenannten VdG-Boards versehen (4. JĂ€nner 2019). Genannter Erlass des Bundesministeriums fĂŒr Inneres vom 20. Dezember 2018, GeschĂ€ftszahl BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018: Verwaltungsangelegenheiten – Sonstige; Personenstandswesen – Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2018-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 – Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung („3. Geschlecht“). Volltext Online (PDF) (Memento des Originals vom 29. Januar 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kommunalnet.at. Beide auf der Website von kommunalnet.at. Kommunalnet E-Government Solutions (Hrsg.), abgerufen am 5. Juli 2019.
cite-note-3434. ↑ Österreichische Versorgungsstellen fĂŒr die Varianten der Geschlechtsentwicklung. Bundesministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Hrsg.), ohne Datum, Wien 2018/2019. (Volltext Online (Memento des Originals vom 28. Januar 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sozialministerium.at (PDF; 780 kB, 13 S.) auf der Website des Ministeriums, sozialministerium.at, abgerufen am 5. Juli 2019.)
cite-note-3535. ↑ Meldung: Drittes Geschlecht: Neuer Erlass fĂŒr Dokumente. In: ORF.at. 9. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
cite-note-3636. ↑ Meldung: Drittes Geschlecht: Neuer Erlass fĂŒr DokumenteneintrĂ€ge fertig. In: TT.com. 10. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
cite-note-rdr-2018-11-16-371. Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung, Pressemeldung: Empfehlungen zur „geschlechtergerechten Schreibung“ – Beschluss des Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung vom 16. November 2018. Mannheim, 16. November 2018 (PDF; 422 kB, 2 Seiten auf rechtschreibrat.com).
cite-note-rdr-2021-03-26-3838. ↑ Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung (RfdR): Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021. In: Rechtschreibrat.com. 26. MĂ€rz 2021, abgerufen am 15. Juni 2021 (Kurzfassung; Downloadmöglichkeiten).
cite-note-ministerium-rheinland-pfalz-3939. ↑ Ministerium fĂŒr Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV), Referat Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und GeschlechtsidentitĂ€t: Handreichung „Geschlechtergerechte Sprache“. Oktober 2019, S. 4: Wie können Einzelpersonen geschlechtergerecht angesprochen werden? (PDF; 235 kB, 8 Seiten auf mffjiv.rlp.de).
cite-note-ads-divers-4040. ↑ Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Frau – Mann – Divers: Die „Dritte Option“ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In: Antidiskriminierungsstelle.de. Abgerufen am 15. Juli 2021.
cite-note-lg-f-2020-12-03-4141. ↑ Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung: Obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ verletzt Person mit nicht-binĂ€rer GeschlechtsidentitĂ€t in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (Memento vom 6. Dezember 2020 im Internet Archive) 3. Dezember 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020 (Aktenzeichen 2-13 O 131/20).
cite-note-4242. ↑ Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung: Nicht-binĂ€re Geschlechtszugehörigkeit zum Urteil vom 21. Juni 2022 (Aktenzeichen 9 U 92/2021). 21. Juni 2022, abgerufen am 25. August 2023
cite-note-handbuch-2020-138-139-4343. ↑ Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verstĂ€ndlich gendern. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin April 2020, ISBN 978-3-411-74517-3, S. 138–139: Geschlechtergerechte Stellenausschreibungen.
cite-note-gfds-2020-klammerzusatz-4444. ↑ Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache (GfdS): Leitlinien der GfdS zu den Möglichkeiten des Genderings. In: Der Sprachdienst. Nr. 1–2, Mitte 2020, Abschnitt: 3. Ersatzformen: h) ErklĂ€render Klammerzusatz (online auf GfdS.de).
cite-note-uni-k-ln-2020-02-25-4545. ↑ UniversitĂ€t zu Köln, GleichstellungsbĂŒro: ÜberzeuGENDERe Sprache: Leitfaden fĂŒr eine geschlechtersensible Sprache. 6., ĂŒberarbeitete und erweiterte Auflage. Köln, Februar 2020, S. 25: Stellenausschreibungen (PDF; 1,1 MB, 32 Seiten (Memento des Originals vom 26. MĂ€rz 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gb.uni-koeln.de auf uni-koeln.de).
cite-note-tu-berlin-2020-02-22-23-4646. ↑ Technische UniversitĂ€t Berlin, KoordinationsbĂŒro fĂŒr Frauenförderung und Gleichstellung: Geschlechtersensible Sprache – Ein Leitfaden. 2., aktualisierte Auflage. Berlin Februar 2020, S. 22–23: Stellenanzeigen (PDF; 946 kB, 28 Seiten auf tu-berlin.de).
cite-note-uniwien-job-4747. ↑ UniversitĂ€t Wien, Ausschreibung: IT-Entwickler*in/IT-QualitĂ€tssicherung in der Dienstleistungseinrichtung Zentraler Informatikdienst. In: univie.ac.at. 2020, abgerufen am 15. Juni 2020.
cite-note-freiburg-2019-06-46-51-4848. ↑ Stadtverwaltung Freiburg i. Br., GeschĂ€ftsstelle Gender & Diversity: Gender & Diversity in Wort und Bild: Formen antidiskriminierender Sprachhandlungen. Leitfaden 2019. 3., neu bearbeitete und ergĂ€nzte Auflage. Freiburg im Breisgau, Juni 2019, S. 46–51: Vielfalt in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen, hier S. 51 (PDF; 5,2 MB, 75 Seiten auf freiburg.de).
cite-note-welt-2021-07-05-4949. ↑ Christine Haas, Philipp Vetter: Kolleg*innen & Co.: Jede dritte deutsche Firma gendert – aber viele nur nach außen. In: Die Welt. 5. Juli 2021, abgerufen am 14. November 2021.